Die Klasse 13S hatte kürzlich die Gelegenheit, im Rahmen des Faches Sozialwirtschaft und Recht (SWR), das Amtsgericht Sonthofen zu besuchen und somit die Anwendung des theoretischen Wissens unmittelbar in der Praxis mitzuerleben.
Auf dem Programm standen zwei Verhandlungen, zuerst eine Sachbeschädigung und darauf folgte eine Körperverletzung sowie der Kontakt zu Minderjährigen und Alkoholkonsum trotzt vorheriger Weisungen. Die erste Verhandlung begann leicht verspätet, doch die Begeisterung und Neugier darauf, wie ein Gerichtssaal aussieht und wie eine Verhandlung tatsächlich abläuft, ließen die Klasse sogleich diese Unannehmlichkeit vergessen.
Nachdem die Richterin die Anwesenheit geprüft hatte, schilderte die Staatsanwältin den Vorfall. Es stellte sich heraus, dass der Angeklagte insgesamt 14 Autos beschädigt hatte. Der Sachschaden liegt dabei bei 6.511 €. Der Angeklagte behauptete, unschuldig zu sein und gab an, dass er in der Nacht der Tat betrunken und unterzuckert gewesen sei. Der anwesende Sachverständiger bestätigte dies und fügte hinzu, dass im Blutbild des Angeklagten ebenfalls CBD nachgewiesen wurde. Nach den Zeugenaussagen und dem Plädoyer folgte das letzte Wort des Angeklagten, in dem er seine Unschuld beteuerte. Danach folgte die Beratung des Gerichts und anschließend die Urteilsverkündung. Diese lautete: ein Jahr und sechs Monate, eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 80 € unter Berücksichtigung des §21 StGB (verminderte Schuldfähigkeit) und §49 StGB (besondere gesetzliche Milderungsgründe). Somit endet die erste Verhandlung und die Richterin eröffnete unmittelbar danach die nächste Hauptverhandlung.
Die Atmosphäre im Gerichtssaal war von Neugier und Aufregung durchzogen, als die Staatsanwältin die Anklageschrift vorlas. Der Angeklagte war bereits vorbestraft, durfte jedoch gemäß den Weisungen weder Alkohol konsumieren noch Kontakt zu Minderjährigen aufnehmen, da er zuvor im Besitz von Kinderpornografie war und es schon mal zu einer Straftat, aufgrund des Alkoholkonsums, gekommen war. Dieses Mal kam es deswegen zu einer Körperverletzung – Schubserei mit einem vermeintlichen Freund – und zu einer Kontaktaufnahme zu Minderjährigen im alkoholisierten Zustand trotz der Weisungen. Der Angeklagte selbst gestand die Taten und bekannte sich somit als schuldig. Auch wenn sein Bewährungshelfer versuchte zu erklären, dass bei dem Angeklagten während der Taten kein brachialer Wille erkennbar war, war die Richterin anderer Meinung und kam zum Entschluss, dass er schuldig ist. Daraufhin bekam er eine 11-monatige Freiheitsstrafe.
Wir konnten durch diese Exkursion die Argumente der Anklage sowie der Verteidigung hören und beobachten, wie die Richterin ihre Entscheidungen traf. Es war faszinierend zu erleben, wie das Gesetz angewendet wurde und wie die verschiedenen Parteien ihre Standpunkte vertraten.
Wir sind dankbar für diese Gelegenheit, einen tieferen Einblick in den juristischen Prozess zu gewinnen, und möchten Frau Merkl für die Organisation dieses beeindruckenden Besuchs danken.
Zahide Keser und Georgiana Ion, 13S