Zehn Minuten vor Schulschluss macht sich die 13 S auf, den lang ersehnten Ausflug in das Amtsgericht zu bestreiten und die theoretischen Kenntnisse aus dem Fach Sozialwirtschaft und Recht (SWR) in der Praxis hautnah mit anzusehen. Vor dem Gericht angekommen, geht es los mit der Taschenentleerung und dem Metalldetektor, bevor der Einlass in das eigentliche Gebäude gewährt wird. Kurz darauf trifft die Klasse sogleich auf Frau Merkl, und gemeinsam machen sie sich auf den Weg in den Gerichtssaal.

Auf dem Programm stehen vier Verfahren: das unautorisierte Tragen einer Schusswaffe, der Verkauf von Betäubungsmittel, und zweimal Betrug. Nach einer kurzen Wartezeit geht es auch schon los mit dem ersten Verfahren. Die Richterin betritt den Raum, setzt sich auf ihren Posten und blickt in den Saal. Die Augen der Staatsanwältin, des Zeugen und die der Zuschauerschaft erwidern ihren Blick, doch zwei Paar Augen fehlen – die des Angeklagten und seines Verteidigers. Es scheint jedoch nicht unüblich, dass Vorgeladene nicht zum Termin erscheinen, und somit bleibt der Richterin keine andere Wahl, als sogleich das Urteil zu sprechen: Freiheitsstrafe auf Bewährung sowie eine Geldstrafe. Die Prozedur dauert nur fünf Minuten und das nächste Verfahren kann ohne weitere Verzögerungen beginnen.

Nach und nach betreten die Zeugen, der Dolmetscher und dieses Mal auch der Angeklagte den Raum. Die Überraschung ist groß, als ein alter Mann mit Stock, Hut sowie einer gebückten Haltung den Platz des Angeklagten einnimmt und die Anklage dem Gericht vorgelesen wird. Ihm wird vorgeworfen, mit Fentanylpflastern gehandelt zu haben. Mehr als eine Stunde lang dauert es, bis aufgrund widersprüchlicher Aussagen des Angeklagten die Richterin schlussendlich eine Geldstrafe verhängt. Somit ist auch das zweite Verfahren beendet und das dritte startet unverzüglich.

Verantworten muss sich dieses Mal ein junger Familienvater, welcher aufgrund mehrmaligen Betrugs geahndet wird. Die Ironie dahinter: der Mann ist im Besitz zweier äußerst teuren Autos sowie einer gut bezahlten Arbeit, sieht sich angesichts seines Schuldenbergs jedoch gezwungen, diesen mithilfe von Betrug zu begleichen. Freiheitsstrafe auf Bewährung, eine Geldstrafe und ein auferlegter Besuch einer Schuldnerberatung sowie therapeutischen Hilfe sind die Folge, um das Verhalten des Angeklagten doch noch auf die richtige Spur zu lenken.

Das Urteil läutet das Ende des dritten Verfahrens und zugleich auch das Ende des Exkurses ein. Die Schüler und Schülerinnen der 13 S verlassen den Saal mit einem Dankeschön an die Richterin.

Hiermit auch ein Dankeschön an Frau Merkl – ohne Sie wäre dieser eindrucksvolle Ausflug nicht zustande gekommen.