Informationen zu den Schulwegen im südlichen Oberallgäu finden Sie hier.
Fahrtkostenerstattung besteht für Schüler ab der 11. Klasse.
Für die Erstattung benötigt das Landratsamt einen Erstattungsantrag (im Sekretariat erhältlich) mit den Originalfahrkarten. Wichtig: Wählen Sie den günstigsten Tarif (z.B. Bahncard, Schülerjahreskarte, Monats- bzw. Wochenkarte, Umwelt-Abo, Bayern-Ticket, BayernTicket-Single, Regio-Ticket, usw. ), da nur der günstigste Preis erstattet werden kann. Ansonsten werden Kürzungen vorgenommen.
Es werden nur die Fahrtkosten erstattet, die über 440,- € (das ist die gesetzliche Eigenbeteiligung pro Familie) liegen.
Die Eigenbeteiligung entfällt, wenn
- der Unterhaltsleistende im Monat August vor Schulbeginn für drei oder mehr Kinder Kindergeld bezieht oder
- der Unterhaltsleistende Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) oder auf Arbeitslosengeld Il oder nach dem zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB Il) hat oder
- bei einer dauernden Behinderung des Schülers (Ausweis Buchstabe B, G, aG, Gl, BL und H)
Bitte entsprechende Nachweise beifügen und den Antrag am Ende des Schuljahres, spätestens bis zum 31. Oktober des gleichen Jahres, beim Landratsamt einreichen.